0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik: So funktioniert der Nullsteuersatz
Seit dem 1. Januar 2023 kostet eine Photovoltaikanlage fürs Eigenheim keine Mehrwertsteuer mehr. Was sperrig „Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG" heißt, ist für Sie als Käufer die einfachste Steuerregel überhaupt: Der Preis auf dem Angebot ist der Endpreis.
Was genau steuerfrei ist
- Die PV-Anlage selbst — Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Verkabelung
- Der Stromspeicher — auch bei Nachrüstung zu einer bestehenden Anlage
- Die komplette Installation und Montage
- Wesentliche Komponenten wie Smart Meter und Energiemanagement
Voraussetzung: Die Anlage wird auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert und hat höchstens 30 kWp — das trifft auf praktisch jedes Einfamilienhaus zu.
Was nicht darunter fällt
- Wallboxen: Ladestationen für E-Autos sind ausgenommen — hier gelten 19 % USt. Deshalb weisen wir die Wallbox in unseren Angeboten separat mit Steuer aus: 2.368,10 € brutto statt 1.990 € netto.
- Reine Reparaturen ohne Zusammenhang mit der Anlagenlieferung
Was das in Euro bedeutet
Unser Paket Solar 24 (11,16 kWp mit 9,6-kWh-Speicher) kostet 20.750 € — fertig. Mit dem alten Steuersatz von 19 % hätten Sie 3.942,50 € Mehrwertsteuer zusätzlich bezahlt. Der Nullsteuersatz wirkt wie ein eingebauter Rabatt von knapp 4.000 €, ohne Antrag und ohne Papierkram.
Alle vier Paketpreise finden Sie auf unserer Festpreis-Übersicht.
Warum es diese Regel gibt
Vor 2023 mussten sich private Anlagenbetreiber beim Finanzamt als Unternehmer registrieren, um die Vorsteuer zurückzuholen — Bürokratie für zehntausende Haushalte. Der Nullsteuersatz macht genau das überflüssig: gleicher wirtschaftlicher Effekt, null Verwaltungsaufwand. Die Regelung gilt unbefristet.
FAQ
Gilt der Nullsteuersatz auch bei Finanzierung?
Ja. Besteuert wird die Lieferung der Anlage — wie Sie bezahlen, spielt keine Rolle. Auch bei Ratenzahlung bleibt es bei 0 %.
Ich habe schon eine PV-Anlage — gilt 0 % auch für einen nachgerüsteten Speicher?
Ja, die Speicher-Nachrüstung zu einer bestehenden PV-Anlage auf einem Wohngebäude fällt ebenfalls unter den Nullsteuersatz.
Muss die Anlage auf dem Dach sein?
Nein — auch Anlagen „in der Nähe" des Wohngebäudes (etwa Garage oder Carport) sind erfasst, solange die 30-kWp-Grenze eingehalten wird.
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